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Gemeinde Riederich
Mittelstädter Str. 17
72585 Riederich
Tel.: 07123-93 59-0
Fax: 07123-93 59-109
E-Mail: info@riederich.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Mo.-Di. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do.-Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di.      15.00 Uhr - 19.00 Uhr

Bankverbindungen
Kreissparkasse Reutlingen
Kto. 900 557
BLZ 640 500 00

IBAN: DE59 6405 0000 0000 9005 57
BIC: SOLADES1REU

Volksbank Ermstal-Alb eG
Kto. 250 270 005
BLZ 640 912 00

IBAN: DE19 6409 1200 0250 2700 05     
BIC: GENODES1MTZ






Herzlich Willkommen in der Gemeinde Riederich!

 


 



Aktuelle Stellenangebote bei der Gemeinde Riederich

Die aktuellen Stellenangebote der Gemeinde Riederich finden Sie hier.


 

Black Friday beim Holzverkauf 2025

Die Gemeinde Riederich verfügt noch über Restbestände aus dem diesjährigen Holzverkauf, die weiterhin erworben werden können. Passend zur Black Friday-Week wurden auch die Preise dieser Restbestände der Gemeinde Riederich noch einmal deutlich reduziert. Die Listen über die noch verfügbaren Holzpolter- und Flächenlose und ihre neuen Preise finden Sie am Aushang im Foyer des Rathauses, Mittelstädter Str. 17

Es wird nur Barzahlung akzeptiert. Der Bezahlvorgang findet im Büro der Gemeindekasse (Rathaus, Zimmer EG 12) statt. Bitte bringen Sie für die Zahlungsabwicklung das ausgefüllte Kontaktformular für Käufer mit.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Hummel (NoelleHummel@riederich.de / Tel.: 07123/9359-123) oder an Frau Catalbas (SemaCatalbas@riederich.de / Tel.: 07123/9359-121) wenden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Polterholzlosverkauf der Gemeinde Riederich finden Sie hier.

 

 



 

Lärmaktionsplan Riederich - Stufe 4 - Anhörung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2025 dem Entwurf des Lärmaktionsplans 2025 – Stufe 4 (1. Fortschreibung) zugestimmt und zugleich die Verwaltung beauftragt die Anhörung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Es besteht daher für jedermann die Möglichkeit, den festgestellten Entwurf des Lärmaktionsplans einzusehen und sich zum Lärmaktionsplan bzw. der darin enthaltenen Lärmminderungsmaßnahmen zu äußern.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2025 wird

von Freitag, 14.11.2025 bis Montag, 22.12.2025,

je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Riederich, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich, Zimmer OG 06, Frau Hanne van der Kampen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.riederich.de eingestellt.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 22.12.2025, Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Zum Hintergrund:
Lärm stellt in unserer Zeit ein vorrangiges Umweltproblem dar, weshalb sich ein nicht unbeachtlicher Teil der Menschen in Deutschland durch Lärm belastet fühlt. Sie fühlen sich belästigt und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt.

Neben Lärm durch Eisenbahnverkehr, Industrie und Gewerbe ist der Straßenverkehr der größte Lärmverursacher.

Die Europäische Union (EU) will deshalb die schädlichen Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit der Menschen mindern. Hierzu hat die Europäische Union im Jahr 2002 die EU- Umgebungslärmrichtlinie erlassen, die anschließend mit Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht überführt wurde.

Städte und Gemeinden sind hiernach bundesweit dazu verpflichtet, den sogenannten Umgebungslärm zu erfassen. Zunächst werden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg an Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, was einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von rund 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag entspricht, sogenannte Lärmkarten aufgestellt. Auf deren Basis wird dann ein Lärmaktionsplan entwickelt. Dabei werden die Lärmbelastungen immer nach Lärm-Modellen berechnet. Eine Lärmmessung vor Ort erfolgt im Rahmen der Lärmaktionsplanungen grundsätzlich nicht.

Damit zählt auf Gemarkung Riederich der Bereich entlang der Bundesstraße B312 zum verpflichtenden Teil der Lärmaktionsplanung. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Rahmen der erstmaligen Beschlussfassung des Lärmaktionsplans 2021 beschlossen auf freiwilliger Basis, auch die Ortsdurchfahrtsstraßen Metzinger Straße (K6762), Mittelstädter Straße (K6763) und Stuttgarter Straße (K6763) mit in die Lärmaktionsplanung mit einzubeziehen.

Da für die innerörtlichen Ortsdurchfahrtsstraßen keine Berechnungen der Lärmbelastungen durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bereitgestellt werden, mussten zur weiteren Beurteilung der Immissionen zunächst Verkehrszahlenerhebungen durch die Gemeinde Riederich veranlasst werden.

Wichtig ist dabei den fließenden Verkehr unbeeinträchtigt von äußeren Faktoren zu erfassen. Dies war in den letzten Jahren nicht einfach, da in Zeiten der Corona-Pandemie der Verkehr mitunter durch Home-Office Aktivitäten beeinflusst war und überdies einige überörtliche Baumaßnahmen die Verkehrsflüsse durch den Ort entsprechend beeinträchtigt haben.

Die notwendigen Verkehrserhebungen in entsprechender Qualität konnten durch ein Fachingenieurbüro im Mai 2025 jedoch an 2 Knotenpunkten und 3 Querschnitten an den Ortsdurchfahrtsstraßen durchgeführt werden.

Die Verkehrszahlenerhebung hat ergeben, dass an allen drei Ortsdurchfahrtsstraßen die Verkehrsbelastung > 8.200 Kraftfahrzeuge/24h liegt und somit in Zukunft ebenfalls verpflichtend in die Lärmaktionsplanung mit einzubeziehen sind.

Zusammenfassendes Ergebnis:

Maßnahmen entlang der B312
Entlang der B312 kommt es in Riederich am Tag und in der Nacht zu einigen Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70/60 dB(A). Weiter kommt es zu Überschreitungen der Orientierungswerte von 67/57 db(A). Sinnvollste Maßnahme zur Entlastung der betroffenen Gebäude wäre kurzfristig die Auflage eines Schallschutzfensterprogramms, mittel-/langfristig jedoch die Errichtung einer Lärmschutzwand.

Maßnahmen innerorts: Metzinger-, Mittelstädter- und Stuttgarter Straße
Die Verkehrsbelastung entlang der vorgenannten Straßen ist am Tag und in der Nacht sehr hoch. Es gibt viele Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(A) am Tag und 60 db(A) in der Nacht. Zudem kommt es zu Überschreitungen der Orientierungswerte von 67 db(A) / 65 db(A) Tag bzw. 57 db(A)/55 db(A) in der Nacht.

Die wirksamste Maßnahme für alle betroffenen Gebäude ist eine kurzfristige Einführung von Tempo 30 km/h auf den Ortsdurchfahrtsstraßen im Tages- und Nachzeitraum. Mittel- /Langfristig sollte bei der nächsten Fahrbahnerneuerung das Einbringen eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags beantragt werden.

Rechtliche Wirkung des Lärmaktionsplans

Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Diese können nur umgesetzt werden, wenn sie nach Fachrecht zulässig sind und rechtsfehlerfrei in einen Lärmaktionsplan aufgenommen wurden.

Bei der Umsetzung von Maßnahmen eines Lärmaktionsplans prüft die Fachbehörde – zum Beispiel die Straßenverkehrsbehörde bei geplanten Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Lkw‐Durchfahrtsverboten ‐, ob die gesetzlichen Voraussetzungen auf der Tatbestandseite vorliegen und das Ermessen durch die planaufstellende Kommune rechtsfehlerfrei ausgeübt wurde. Ist dies der Fall, ist die Fachbehörde zur Umsetzung verpflichtet.

Enthält der Lärmaktionsplan planungsrechtliche Festlegungen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen, zum Beispiel bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, in der Abwägung der verschiedenen Belange zu berücksichtigen.

Der Lärmaktionsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen den Bürger. Wegen der bloß verwaltungsinternen Wirkung des Plans kann der Bürger auch nicht die Umsetzung bestimmter darin genannter Maßnahmen einfordern. Aus einem Lärmaktionsplan erwächst kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Planung oder Anlage, etwa eine Lärmschutzwand, realisiert werden muss.


 

Ablesung des Wasserverbrauchs 2025 durch Kunden-Selbstablesung

Gerne möchten wir Sie daran erinnern, dass auch in diesem Jahr die Ablesung der Hauptwasserzähler per Kunden-Selbstablesung durchführt wird.

Wir bitten Sie, die Ablesung bis zum 14.12.2025 über die Ablesekarte oder elektronisch über https://riederich.ablesen2go.de/ durchzuführen.

Die Anmeldedaten für die elektronische Mitteilung befinden sich im unteren Bereich auf der Vorderseite auf Ihrer Ablesekarte.

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, die ausgefüllten Karten nicht im Rathaus abzugeben, sondern in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen. Das Porto wird von uns übernommen.

Bitte beachten Sie, dass der Jahreswasserverbrauch bei fehlender oder verspäteter Zählerstandsmeldung geschätzt wird. Dies kann zu Abweichungen gegenüber dem tatsächlichen Verbrauch führen.

Sollten Sie Rückfragen zur Selbstablesung haben, hilft Ihnen Frau Catalbas von der Gemeindeverwaltung Riederich unter der Telefonnummer 07123/9359-121 gerne weiter.


 

Geflügelpest bei einem Kranich im Landkreis Reutlingen bestätigt

Im Landkreis Reutlingen ist bei einem Wildvogel das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Bei dem infizierten Tier handelt es sich um einen Kranich, der in der Nähe von Pfullingen gefunden wurde. Im Landkreis Reutlingen sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle oder Verdachtsfälle der Geflügelpest bekannt.

Was bedeutet das für alle Bürgerinnen und Bürger?

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden.

  • Der Verzehr von Geflügel, Eiern oder Geflügelprodukten ist nach aktuellem Stand unbedenklich. Das Virus wird durch normales Erhitzen (z. B. beim Kochen) sicher abgetötet.
  • Beim Spaziergang im Freien: Achten Sie darauf, keinen Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln, Vogelkot oder Stallbereichen mit Geflügel zu haben. Insbesondere: Hunde anleinen, keine toten Vögel anfassen oder mitnehmen.
  • Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Landkreis Reutlingen sind Meldungen per E-Mail an vetamt@kreis-reutlingen.de möglich.


 

Veranstaltungskalender 2025

Zum Veranstaltungskalender für das Jahr 2025 gelangen Sie hier.


 

Hinweis zur Informationssuche

Bei der Suche nach Informationen zur Gemeindeverwaltung, zu öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Themen die Gemeinde Riederich betreffend, bitten wir darum, die Navigationsleisten am linken und oberen Bildrand zu verwenden. Bei der Suche nach Informationen über Online-Suchmaschinen wie bspw. Google kommt es leider immer wieder zu technischen Problemen, da hier eine veraltete Homepage der Gemeinde verlinkt wird. Die dabei angtezeigten Informationen sind nicht mehr korrekt. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.


 

Informationssuche auf der Homepage der Gemeinde Riederich







Fundsachen

• 9 Fahrräder
• 1 Kinderfahrrad
• 4 Schlüssel
• 1 Schlüssel (grünes Schlüsselband)
• 1 Armbandkette (grün)
• 1 Smartphone (Modell: Apple IPhone)
• 2 Schlüsselbunde
• 1 Schlüsselmäppchen
• 1 Handy
• 1 Brille
• 1 Drohne
• 1 Schlüssel
• 1 Schlüsselbund (2 Schlüssel)
• 1 Tesla Autoschlüssel
• 1 Schlüsselbund
• 1 Kette mit Lederband
• 1 Kindermütze
• 1 Damenfahrrad
• 1 Kinderfahrrad


Fundtiere
• 1 Katze
• 1 Zwergkaninchen

Für weitere Informationen steht Ihnen das Fundbüro der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Mittelstädter Str. 17,  Zimmer EG 02 oder unter 07123 9359-114/-115 zur Verfügung.                                                                                                  





  Copyright © 2025. Letzte Aktualisierung am 25.11.2025

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